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Fachzentrum Radikalisierungsprävention

Das Fachzentrum Radikalisierungsprävention unterstützt und bestärkt Fachkräfte in Vollzug und Straffälligenhilfe dabei, Radikalisierungen frühzeitig zu erkennen. In den Blick genommen werden Phänomene des Rechtsextremismus sowie religiös oder ethnoreligiös begründete Radikalisierungen, wie Islamismus oder gewaltförmiger Salafismus. Ziel ist die Initiierung und Unterstützung von (sekundär)präventiven Maßnahmen. Eine Verschränkung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Vollzuges wird angestrebt: Im Vollzug angestoßene Prozesse der Distanzierung und/oder Werteaneignung im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechte sollen nicht abbrechen, sondern weiter im Resozialisierungsprozess unterstützt und gefördert werden. Die Projektarbeit unterstützt die gelingende und rückfallvermeidende Resozialisierung als Ziel und Aufgabe aller Akteur*innen der Straffälligenhilfe auch in Bezug auf Extremismusprävention.

Die Angebote des Fachzentrums richten sich an Fachkräfte der freien Straffälligenhilfe und des Sozialen Dienstes der Justiz sowie an Mitarbeiter*innen der Vollzugsanstalten im Land Sachsen-Anhalt. Folgende Angebote können über FRaP kostenfrei in Anspruch genommen werden:

Fachstellen im Fachzentrum

FRaP ist ein Verbundprojekt in Trägerschaft von Miteinander e.V. und gliedert sich in drei Fachbereiche:

Leitung des Projekts und die Gesamtverwaltung werden von Miteinander e.V. wahrgenommen. Der Verein ist Ansprechstelle für Anfragen, die von hier aus passgenau an die Fachstellen der Verbundpartner verteilt werden. Auch die Planung und inhaltliche Entwicklung von zentralen, phänomenübergreifenden Unterstützungs- und Qualifizierungsformaten für die Hauptzielgruppe erfolgen über Miteinander e.V..

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Projekthomepage.

Kontakt

FRaP in Vollzug & Straffälligenhilfe Sachsen-Anhalt
Miteinander e. V. – Regionales Zentrum Süd
Landsberger Straße 1
06112 Halle (Saale)

E-Mail: kontakt@frap-lsa.de

Tel.: (0345) 2266450
Fax: (0345) 2267101

FRaP wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend