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Opferfonds

Für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Sachsen-Anhalt

Alle zwei bis drei Tage werden in Sachsen-Anhalt Menschen aufgrund rassistischer, antisemitischer oder sozialdarwinistischer Motive, wegen ihrer nichtrechten Einstellung oder ihres Engagements gegen Neonazis, ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität oder ihrer körperlichen bzw. psychischen Beeinträchtigung angegriffen. Viele Betroffene leiden oft noch lange an den schwerwiegenden physischen, psychischen, materiellen und sozialen Folgen dieser Gewalttaten.

Du bist nicht allein.

Der Opferfonds bei Miteinander e.V. hilft schnell und unbürokratisch nach einem rechten Angriff. Seit seiner Gründung 2000 hat der Opferfonds in über 500 Fällen Betroffene rechter Gewalt mit insgesamt mehr als 330.000 Euro unterstützt:

Zum Beispiel Recht bekommen. Der Opferfonds half bei der Finanzierung einer spezialisierten Rechtsberatung.

Zum Beispiel mobil sein. Der Opferfonds übernahm die Kosten zu einer Beratungsstelle, um psychische Angriffsfolgen zu bewältigen.

Zum Beispiel sicher leben. Der Opferfonds unterstützte die Suche nach einer neuen Wohnung, die nicht im Visier von Nazis steht.

Zum Beispiel Lernerfolg sichern. Der Opferfonds finanzierte die Nachhilfe nach einer verletzungsbedingten Zwangspause vom Unterricht.

Der Opferfonds hilft.

Für schnelle und unbürokratische Hilfe können sich Betroffene, deren Angehörige oder andere Personen ihres Vertrauens mit ihrem Anliegen schriftlich an Miteinander e.V., Erich-Weinert-Str. 30, 39104 Magdeburg wenden. Unterstützung bei der Antragstellung finden Sie auch beim Team der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über den jeweiligen Antrag trifft ein unabhängiger Beirat. Einen Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus dem Opferfonds gibt es nicht.

Spendenkonto (ACHTUNG: NEUE BANKVERBINDUNG!)

Kontoinhaber: Miteinander e.V.
IBAN: DE20 3702 0500 0008 4734 01
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg
Verwendungszweck: Opferfonds / ggf. Stichwort zum konkreten Fall

Spenden an den Opferfonds sind steuerlich abzugsfähig. Bei Beträgen bis zu 50 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Bei höheren Spendenbeträgen senden wir Ihnen auf Wunsch gern eine Spendenbescheinigung zu. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf.

Jede Spende hilft!