Zivilgesellschaftliche Initiativen kritisieren die geplante Durchführung des Mitteldeutschen Marathons in Halle am dritten Jahrestag des Anschlags vom 9. Oktober 2019. Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage, die Mobile Opferberatung, der Evangelische Kirchenkreis Halle-Saalkreis, der Friedenskreis Halle e.V. und die Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e.V. appellieren an die Stadtverwaltung und die Veranstalter des Mitteldeutschen Marathons für einen sensibleren Umgang mit dem Gedenken an den Anschlag in Halle und Landsberg-Wiedersdorf.
Bereits seit dem Frühjahr hatte es einen gemeinsamen Austausch zwischen der Stadtverwaltung, der Jüdischen Gemeinde und zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Gestaltung des Jahrestags des Anschlags gegeben, an dem auch die genannten Initiativen beteiligt waren. In der letzten Sitzung gaben die Stadtverwaltung und Veranstalter überraschend bekannt, dass am Jahrestag des Anschlags der Mitteldeutsche Marathon in Halle stattfinden solle. Dies auch auf dem Marktplatz, auf dem in den letzten Jahren tausende Menschen Blumen und Kerzen niedergelegt und ihre Solidarität mit Angehörigen, Überlebenden und Betroffenen ausgedrückt haben.
Das Bündnis und die benannten Initiativen hätten sich bei Planung und Vergabe von den Verantwortlichen mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Gedenken, Anteilnahme, Innehalten und Solidarität zur gleichen Zeit wie ein großes, lautes Sportereignis in der Mitte der Stadt passen nicht zusammen.
Dass die Stadtverwaltung und der Veranstalter für den Mitteldeutschen Marathon kein anderes Datum gefunden haben, ist kaum nachvollziehbar. Es ist ein Zeichen dafür, dass sich die Tragweite des Anschlags immer noch nicht ausreichend im städtischen Gedächtnis manifestiert hat. Bereits frühzeitig müssen Konstellationen, wie ein Zusammentreffen des Gedenkens mit einem sportlichen Großereignis, benannt und diskutiert werden. Das gebietet ein partnerschaftlicher Austausch zwischen den Beteiligten und ist gleichzeitig die Erwartung der genannten zivilgesellschaftlichen Institutionen an künftige Gespräche.
Stadt und Veranstalter sind nun in der Pflicht, zwischen sportlicher Großveranstaltung und einem Gedenken, dass die Würde der Opfer und Betroffenen achtet, einen Ausgleich zu schaffen. Ein Verzicht auf Musik und einer Kommentierung des Marathongeschehens im Gedenkzeitraum 12 – 13 Uhr ist ein erwartbares Minimum.
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