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Aufruf zur Kundgebung
Plakat zur Solidaritätskundgebung am 21. Dezember 2020

DATUM

Solidarität mit den Betroffenen – keine Bühne dem Täter

Plakat zur Solidaritätskundgebung am 21. Dezember 2020Ein breites antirassistisches Bündnis ruft anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Attentäter von Halle am 21. Dezember ab 8 Uhr zu einer Kundgebung auf. Wir dokumentieren dem Aufruf und laden herzlich zur Teilnahme ein. Alle Informationen, auch mit Blick auf die Corona-bedingten Beschränkungen, findet ihr beim Antirassistischen Netzwerk Sachsen-Anhalt.

„Im Sommer begann der Prozess gegen den extrem rechten Attentäter von Halle. Dieser hat am 9. Oktober 2019 aus antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Motiven die Synagoge und den Kiez-Döner in Halle (Saale) angegriffen und Jana Lange und Kevin Schwarze ermordet. Die über 50 Menschen, die sich in der Synagoge aufhielten, entkamen dem Attentäter nur knapp. Auf seiner Flucht verletzte der Attentäter auf der Magdeburger Straße in Halle sowie in Wiedersdorf bei Landsberg mehrere Menschen zum Teil schwer.

Nach 25 Prozesstagen werden die Verhandlungen nun zu einem Ende kommen. Der Gerichtsprozess wird mit der Urteilsverkündung abgeschlossen sein, einen Schlussstrich kann und darf es dennoch weder bei der Aufarbeitung des Attentats im Speziellen noch bezüglich einer Auseinandersetzung mit rechter, neofaschistischer Gewalt im Allgemeinen geben.

Wie auch an den anderen Prozesstagen wird zum Abschluss des Verfahrens eine größere Kundgebung vor dem Landesgericht in Magdeburg stattfinden. Es soll damit ein Raum der Solidarität mit den Überlebenden, Hinterbliebenen und Nebenkläger:innen des rechten Anschlags geschaffen werden, aber auch ein Raum für kritisches Hinterfragen und Beleuchten der gesellschaftlichen Zustände, der staatlichen Strukturen und der medialen Berichterstattung im Kontext rechter Gewalt.

Juristisch gesehen ging es dem Gericht im Prozess vor allem um die individuelle Schuld des Angeklagten. Diese ist bewiesen, er hat seine Taten weder geleugnet noch bereut. Es ist damit zu rechnen, dass er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird. Trotzdem bleiben nicht wenige Fragen unbeantwortet: Wie können Aftax I. und Ismet Tekin juristische Gerechtigkeit erfahren, falls die Angriffe auf sie nicht als versuchte Morde anerkannt werden? Wieso wissen Expert:innen und Journalist:innen weit mehr über die extreme Rechte und ihre Online-Aktivitäten als die polizeilichen Ermittler:innen? Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Prozess mitnehmen und in eine Aufarbeitung außerhalb des Gerichts überführen? Welche politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen wurden aus dem Anschlag, seinen Folgen und dem Prozess tatsächlich gezogen? Welche Akteur:innen sind nun gefragt, Worten des Beileids und des Schocks Taten folgen zu lassen? Welche Vorstellungen und Wünsche haben die Hinterbliebenen und Überlebenden des Anschlags für einen zukünftigen Umgang mit den Ereignissen und mit deren weiterer Aufarbeitung? Und welche Bedürfnisse haben sie hinsichtlich einer Entschädigung und einem angemessenen Gedenken?

Diese und viele weitere Fragen wollen wir am 21. Dezember vor dem Landgericht in Magdeburg im Rahmen einer Kundgebung thematisieren. Dabei werden die Perspektiven der Betroffenen und Nebenkläger:innen im Fokus stehen. Auch soll nochmals ein Raum des Gedenkens an Jana Lange und Kevin Schwarze geschaffen werden. Darüber hinaus werden Expert:innen, die den Prozess begleitet haben, Resümee ziehen.

Das Attentat von Halle steht nicht allein. Vielmehr reiht es sich in eine politische Kontinuität rechter Gewalt ein. Auf den Anschlag in Halle folgte kurze Zeit später im Februar 2020 der rassistische Anschlag in Hanau, bei dem 10 Menschen ermordet wurden. Faschistoide, antisemitische, rassistische, frauenfeindliche und antifeministische Einstellungen sind bis weit in die sogenannte Mitte dieser Gesellschaft verbreitet. Der Attentäter von Halle hat in die Tat umgesetzt, was in diesem Land ohnehin nicht wenige Menschen zu denken scheinen.

Keine Einzelfälle – Keine Einzeltäter! Schließt euch der Kundgebung am 21. Dezember an und setzt ein Zeichen: Solidarität mit den Betroffenen – keine Bühne dem Täter!

Am Tag der Urteilsverkündung wollen wir mit euch Solidarität auf die Straße tragen! Denn für uns bedeutet das Ende des Prozesses nicht das Ende der Auseinandersetzung mit dem Attentat und der Gesellschaft, die es möglich machte.“